Informationen zum Verfahrensweg für neue FDM-Landesdienste in NRW
Das Landeskonzept Forschungsdatenmanagement (öffnet in neuem Tab) legt den Rahmen für zentrale Dienste im FDM fest. Da sich die Anforderungen an Forschungsdateninfrastrukturen kontinuierlich weiterentwickeln und um auf neue Entwicklungen und Bedarfe reagieren zu können, sind fortlaufend Dienste notwendig. Der Verfahrensweg wurde von der Landesinitiative fdm.nrw erarbeitet, dem Gremium Dialoggruppe FDM (jetzt AG FDM) vorgestellt und von diesem verabschiedet. Dieser Verfahrensweg begleitet ein Vorhaben von der ersten Überlegung bis zur Antragstellung bei der DH.NRW und schafft eine transparente Grundlage für die Weiterentwicklung der FDM-Infrastruktur in NRW.
Wofür braucht es den Verfahrensweg?
Mit dem Verfahrensweg für neue FDM-Landesdienste wird ein Vorgehen formalisiert, das das Ziel verfolgt, sowohl die Mitgliedshochschulen der DH.NRW und ihre jeweiligen FDM-Mitarbeitenden als auch das Gremium AG FDM mit ihren jeweiligen Expertisen frühzeitig und durchgängig in den Entstehungsprozess einzubinden. So werden die neu entstehenden Konzepte von Anfang an entlang tatsächlicher Bedarfe erarbeitet.
Der Prozess wird dabei kontinuierlich von der Landesinitiative fdm.nrw begleitet. Damit kommt die Landesinitiative fdm.nrw ihrer Aufgabe nach, die im Landeskonzept FDM wie folgt beschrieben ist: „Sie leistet das Monitoring der Bedarfe, unterstützt die strategische Ausrichtung der Bedarfe, führt lokale Perspektiven mit dem Ziel kooperativer Lösungen zueinander und begleitet so kontinuierlich die Weiterentwicklung des Themas FDM im Digitalen Ökosystem der DH.NRW.“ (Landeskonzept FDM (öffnet in neuem Tab), S. 26).
Der Verfahrensweg mündet im Antragsweg der DH.NRW (öffnet in neuem Tab), über den eine Förderung im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsoffensive (öffnet in neuem Tab) ermöglicht wird. Er erfüllt zudem die Anforderungen der DH.NRW, die Arbeitsgruppen der Aktionslinien möglichst frühzeitig in den Entwicklungsprozess neuer Vorhaben einzubeziehen.
Wie funktioniert der Verfahrensweg für neue Landesdienste in NRW?
Der Verfahrensweg geht der Antragstellung bei der DH.NRW voraus. Vorhaben für neue Landesdienste durchlaufen daher mit Unterstützung der Landesinitiative fdm.nrw vor der Einreichung des Antrags drei Phasen:
1. Phase: Prüfung von Bedarfen und Ideen
Neue Landesdienste müssen wissenschaftliche Bedarfe adressieren und sich in die bereits bestehende landesweite FDM-Infrastruktur einfügen. Ideen für neue Landesdienste können der Landesinitiative fdm.nrw sowohl von Nutzenden als auch von Anbietenden gemeldet werden. Die Landesinitiative fdm.nrw prüft zunächst die grundsätzliche Passung der Idee, bevor erstmals relevante Stakeholder:innen eingebunden werden. Hierzu wird ein Konzept des Projektvorhabens sowohl in der AG FDM als auch in einem Feedback-Forum vorgestellt. Die Einladung zum Feedback-Forum erfolgt über das Kommunikationsnetzwerk fdm.nrw. Damit wird sichergestellt, dass alle interessierten Personen an den Mitgliedshochschulen der DH.NRW informiert und eingeladen werden, da das Kommunikationsnetzwerk einen etablierten Kanal für den Informationsaustausch zwischen der Landesinitiative fdm.nrw und den einzelnen Hochschulen darstellt.
Erhält das Konzept mehrheitlich positive Rückmeldungen, können die zukünftigen Anbietenden eine Skizze für den geplanten Landesdienst erarbeiten. Ziel der ersten Phase ist es, das grundsätzliche Interesse sowie den Bedarf für einen neuen Landesdienst zu ermitteln, bevor weitere Ressourcen in die Erarbeitung der Skizze fließen.
2. Phase: Ausarbeitung der Skizze
Spätestens für die Ausarbeitung der Skizze wird ein Konsortium gegründet, das den geplanten Landesdienst beantragen und anbieten möchte. Die Landesinitiative fdm.nrw begleitet das Konsortium auch in dieser Phase und im weiteren Antragsprozess. Sie unterstützt insbesondere bei der Abstimmung mit den bestehenden Landesdiensten, um eine sinnvolle Einbettung in die bestehende FDM-Landesinfrastruktur sicherzustellen, sowie bei der Kommunikation mit der DH.NRW. Der weitere Zeitplan für die Antragstellung orientiert sich an den Sitzungsterminen der DH.NRW.
3. Phase: Erarbeitung des Antrags
Auf Grundlage der eingereichten Skizze prüft der Vorstand der DH.NRW, ob das Vorhaben in das Diensteportfolio der DH.NRW passt. Bei einer positiven Bewertung fordert der Vorstand das Konsortium zur Ausarbeitung eines Antrags auf. Hierzu gehören auch die eingeworbenen Letters of Intent der interessierten Hochschulen sowie eine Stellungnahme und ein positives Votum der AG FDM zum Projektvorhaben. Auch in dieser Phase unterstützt die Landesinitiative fdm.nrw das jeweilige Konsortium bei der Umsetzung dieser Schritte. Sie organisiert die Sitzung der AG FDM und bereitet die Stellungnahme für das Votum vor. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung, zu der ebenfalls über das Kommunikationsnetzwerk fdm.nrw eingeladen wird, wird der geplante Landesdienst allen Interessierten in seiner ausgearbeiteten Version vorgestellt. Dadurch werden die Hochschulen in ihrer Meinungsbildung unterstützt und können auf einer fundierten Informationsgrundlage entscheiden, ob sie einen Letter of Intent ausstellen wollen.
Letzte Aktualisierung: 02.07.2026
