Das Landeskonzept FDM wurde im Auftrag der DH.NRW von der AG FDM erarbeitet und durch die Mitgliedshochschulen der DH.NRW verabschiedet. Es beschreibt in fünf Handlungsfeldern, wie das FDM in NRW flächendeckend weiterentwickelt wird.


Der Verfahrensweg formalisiert ein Vorgehen, die relevanten Stakeholdergruppen frühzeitig und durchgängig mit ihren jeweiligen Expertisen in den Entstehungsprozess neuer FDM-Landesdienste einzubinden. So werden die neu entstehenden Konzepte von Anfang an entlang tatsächlicher Bedarfe erarbeitet.


Die Hochschulen bekennen sich im Landeskonzept FDM dazu, das FDM strategisch aufzubauen. Die Landesinitiative fdm.nrw ist beauftragt, diese Prozesse zu unterstützen.


Im „Handlungsfeld II: Föderierte Informationsinfrastrukturen und Landesdienste“ des Landeskonzepts FDM ist festgehalten, dass ein verteilter Betrieb von Infrastrukturen und ein kooperatives Angebot von Diensten auf- und ausgebaut werden soll. Die Landesinitiative fdm.nrw arbeitet eng mit den FDM-Landesdiensten zusammen, um einen koordinierten Aufbau der technischen Infrastruktur zu ermöglichen.


Zur Umsetzung der nicht-technischen Landesdienste ist im Landeskonzept FDM das Schulungs-, Beratungs-, Kuratierungsnetzwerk (SBK) beschrieben. SBK.nrw verfolgt das Ziel, Beratungs-, Schulungs- und Kuratierungsservices qualitätsgesichert und ressourceneffizient flächendeckend für die Forschenden in NRW anzubieten.

Letzte Aktualisierung: 27.07.2026