Governance der Forschungsdatenspeicher-Infrastruktur der DH.NRW

Die Governance der Forschungsdatenspeicher-Infrastruktur der DH.NRW gliedert sich in zwei Bereiche: den Betrieb und die Bewirtschaftung.

Die Governance des Betriebs erfolgt durch das Betreibergremium, welches sich aus allen beteiligten Einrichtungen des Konsortiums zusammensetzt, mit dem Ziel, den gemeinsamen Betrieb zu organisieren. Das Gremium wird mit dem Ziel gegründet, den Regelbetrieb der Storage-Systeme einvernehmlich zu organisieren und somit das im Antrag gesetzte und in der Beschaffung und Inbetriebnahme erfolgreich umgesetzte Ziel einer dauerhaften Kooperation fortzuführen. Das Betreibergremium ist zudem verantwortlich für das Betriebskonzept der Forschungsdatenspeicher-Infrastruktur der DH.NRW

Teil des Betreibergremiums ist das Executive Board, welches strategische betriebliche Entscheidungen trifft wie technische Bedingungen für den Anschluss neuer Dienste. Das Executive Board setzt sich aus jeweils einer Person jeder beteiligten Einrichtung zusammen. Es hat einen Sprecher, welcher von den anderen Konsortiumsmitgliedern bestätigt wird. Der Sprecher vertritt die Entscheidungen des Betreibergremiums nach außen und kommuniziert mit externen Stellen. Die Techniker-Runde ist ebenfalls Teil des Betreibergremiums und regelt den operativen Betrieb an allen Standorten der Forschungsdatenspeicher-Infrastruktur. Die Techniker-Rund hat ebenfalls einen Sprecher, dieser berichtet regelmäßig dem Executive Board.

Die Governance des Betriebs ist vertraglich über den Kooperations- und Mittelweiterleitungsvertrag sowie die Geschäftsordnung des Betreibergremiums geregelt. Zusätzlich wurden Datenschutzthemen in einem Vertrag zur gemeinsamen Verantwortung definiert.

Die Bewirtschaftung der Forschungsdatenspeicher-Infrastruktur der DH.NRW wird durch das Service Management an der RWTH Aachen University geleitet und koordiniert. Die Governance der Bewirtschaftung ist integriert in die Struktur von Coscine.nrw. Teil der Governance-Struktur ist der Beirat, in der Vertreter*innen der Nutzenden der DH.NRW sitzen. Der Beirat wird durch die Nutzendengruppe bestätigt welche halbjährlich zusammenkommt. Beteiligte Personen des Beirats sind jeweils eine Person mit der Rolle:

  • Wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Personalvertretung (Technik & Verwaltung)
  • Personalvertretung (Wiss. Personal)
  • CIO bzw. CTO
  • fdm.nrw Leitung
  • DH.NRW Geschäftsstelle
  • Hochschulleitung
  • Datenschutzbeauftragte
  • IT-Sicherheit & IT-Recht
  • Studierende

Es darf nur eine Person pro Rolle vertreten sein. Zusätzlich müssen die Personen jeweils von unterschiedlichen Hochschulen der DH.NRW stammen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Aufgaben des Beirates umfassen die Sichtung des Reportings inklusive der relevanten Key Performance Indicators (KPIs), die Einbindung in das Risikomanagement für das frühzeitige Erkennen potenzieller Risiken und Entwicklungschancen sowie eine Beratung zur Priorisierung anstehender Weiterentwicklungen.